Sozialrechtliche Hilfen und Ansprüche bei FASD
Die Diagnosestellung FASD zieht – neben der emotionalen Verarbeitung – wichtige formale Schritte nach sich, um begleitende Hilfen und Förderung für den Alltag zu beantragen. Im Wesentlichen ist dies ein Dreiklang aus Eingliederungshilfe, Schwerbehindertenausweis und Leistungen der Pflegeversicherung. Die gesetzlichen Grundlagen für diese Hilfen sind im Sozialrecht mit seinen Sozialgesetzbüchern (SGB) verankert. Grundvoraussetzung hierfür ist die Anerkennung von FASD als Behinderung.
FASD ist eine Behinderung
Ausgangspunkt bei FASD ist zunächst die körperliche Schädigung von Gehirn und zentralem Nervensystem durch den Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft. Jedoch zeigen sich die Schädigungen gerade im geistigen und seelischen Bereich und führen zu Teilhabebeeinträchtigungen. Aufgrund des vielfältigen Störungsbildes bei FASD ist eine pauschalierte Zuordnung als körperliche, geistige oder seelische Behinderung nicht möglich. Vielmehr ist im Einzelfall konkret zu prüfen, welche Einschränkungen vorliegen.
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