Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung im BTHG

Mit der Reform des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), die seit 2020 abgeschlossen ist, wurde die Eingliederungshilfe ins SGB IX überführt. Damit wurde die bisherige „Fürsorge“- Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht mit dem Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung durch mehr Teilhabe an der Gesellschaft, mehr Mitbestimmung und mehr Möglichkeiten zur individuellen Lebensführung zu verbessern. Kern des BTHG ist die Personenzentrierung: Der einzelne Mensch soll bei der Gestaltung seiner Unterstützung, beispielsweise bezogen auf die Wohnform, im Mittelpunkt stehen. Aber auch für die Freizeitgestaltung (Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben) kann die Übernahme der behinderungsbedingten Mehrkosten beim Kostenträger beantragt werden (Sozialamt, Besonderheit in NRW: LVR/LWL).

Diese Teilhabeleistungen gibt es:

Das Persönliche Budget

Grundsätzlich werden im Rahmen der Hilfeplanung konkrete Bedarfe und Leistungen abgestimmt, die der Betroffene bzw. die Pflegeeltern entweder als Sachleistung oder Geldleistungen erhalten. Mit der Geldleistung, dem sogenannten Persönlichen Budget, können individuelle Hilfen selber beschafft und bezahlt werden.

Aktuelles


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Die FH Münster lädt ein für den 30. August, online.


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Digitale Aufgaben-Assistenz auch bei FASD hilfreich.


Cyber Mobbing

Hilfe bietet die barrierearme, leichte Hilfe-App von Klicksafe.


Neue Arbeitshilfe für rechtliche Betreuende

BestimmtSelbst – nicht für, sondern von der betreuten Person Entscheidungen treffen.


Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern

Infos und Tipps für 2023.


Glücklich – die ‚leichte‘ Gesundheits-App

Die Glücklich-App der Lebenshilfe Hamburg bietet verhaltenstherapeutische Übungen in Leichter Sprache zur Verbesserung des Selbstwertes und der Reduktion depressiver Symptome.


„Chaos im Kopf – Dein FASD-Podscast“ – Neue Folge

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Von Wolfgang Werminghausen in Kooperation mit dem Kölner FASD-Fachzentrum.


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