Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung im BTHG

Mit der Reform des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), die seit 2020 abgeschlossen ist, wurde die Eingliederungshilfe ins SGB IX überführt. Damit wurde die bisherige „Fürsorge“- Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht mit dem Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung durch mehr Teilhabe an der Gesellschaft, mehr Mitbestimmung und mehr Möglichkeiten zur individuellen Lebensführung zu verbessern. Kern des BTHG ist die Personenzentrierung: Der einzelne Mensch soll bei der Gestaltung seiner Unterstützung, beispielsweise bezogen auf die Wohnform, im Mittelpunkt stehen. Aber auch für die Freizeitgestaltung (Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben) kann die Übernahme der behinderungsbedingten Mehrkosten beim Kostenträger beantragt werden (Sozialamt, Besonderheit in NRW: LVR/LWL).

Diese Teilhabeleistungen gibt es:

Das Persönliche Budget

Grundsätzlich werden im Rahmen der Hilfeplanung konkrete Bedarfe und Leistungen abgestimmt, die der Betroffene bzw. die Pflegeeltern entweder als Sachleistung oder Geldleistungen erhalten. Mit der Geldleistung, dem sogenannten Persönlichen Budget, können individuelle Hilfen selber beschafft und bezahlt werden.

Aktuelle Rechtssprechung

Assistenz in den Ferien – aktuelle Rechtsprechung

Auch zweiwöchiger Urlaub kann angemessen sein 

Manche Menschen mit Behinderung benötigen Assistenz, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort.  Dies betrifft auch Urlaubsreisen. Das Bundessozialgericht entschied bereits 2022, dass Assistenzleistungen als behinderungsbedingte Mehrkosten während einer einwöchigen Urlaubsreise von der Eingliederungshilfe zu übernehmen sind. Das Sozialgericht Leipzig urteilte im Juni 2024 nun, dass auch ein zweiwöchiger Urlaub angemessen ist und die Urlaubsassistenz finanziert werden muss. Voraussetzung dafür: die Urlaubsreise bzw. Freizeitmaßnahme muss angemessen sein. Dies ergibt sich anhand eines Vergleiches mit den Bedürfnissen eines nicht-behinderten, nicht sozialhilfebedürftigen Erwachsenen. (Aktenzeichen S 4 SO 62/20, Sozialgericht Leipzig)

Aktuelles

Geh.stärkt – gemeinsam gehen

Nächster FASD-Spaziergang am 10. Oktober in Köln. Anmeldung: info@fasd-fz-koeln.de


Aktuelle Public Health Studie zeigt

Lebenszeitkosten von FASD bei 3,9 Mio. €


FASD-Fachfamilie werden 2027 

Neue Schulung des Kölner FASD-Fachzentrum startet ab 16. Januar. Anmeldung


Pflegereform

Info-Abend für Eltern und Angehörige der Lebenshilfe NRW


Neu: Sofa-Gespräche

Themen-Reihe zum Erwachsenwerden ab 26. November 2027 im Kölner FASD-Fachzentrum.


Fachtag für Menschen mit FASD

Das FASD-Beratungszentrum der Caritas Wuppertal lädt ein, am 14.11.26


Ehemalige Pflegekinder 

Hybridtreffen der Gruppe „Wir für uns“ in Leipzig am 10. Oktober 2026


Was ist das nur in meinem Kopf?

Neu: FASD-Erklärbuch für junge Menschen mit FASD und ihre Bezugspersonen.


Neue FASD-Video-Dokumentation

Anders stark.

Fünf junge Menschen teilen ihre Perspektive und machen sichtbar, was im Alltag oft verborgen bleibt. Eine Produktion vom Kölner FASD-Fachzentrum.


Chaos im Kopf – Dein FASD-Podcast
Neue Folge: Sexuelle Bildung und FASD
Von Wolfgang Werminghausen

Sabine Stein, FASD-Fachzentrum Köln, erklärt, warum eine offene Sprache finden, Grenzen erkennen, übergriffiges Verhalten einordnen und selbstbestimmt handeln für Menschen mit FASD wichtig sind.


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