Sozialrechtliche Hilfen und Ansprüche bei FASD
Die Diagnosestellung FASD zieht – neben der emotionalen Verarbeitung – wichtige formale Schritte nach sich, um begleitende Hilfen und Förderung für den Alltag zu beantragen. Im Wesentlichen ist dies ein Dreiklang aus Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe, Schwerbehindertenausweis und Leistungen der Pflegeversicherung. Die gesetzlichen Grundlagen für diese Hilfen sind im Sozialrecht mit seinen Sozialgesetzbüchern (SGB) verankert. Grundvoraussetzung hierfür ist die Anerkennung von FASD als Behinderung.