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FASD-Fachtagung in Köln am 22. April 2026:
Lernen, Leben, Teilhaben – Pädagogische Zukunfts-Schmiede für eine inklusive Jugendhilfe
Fünf Themen – fünf mal Zukunft gestalten
Menschen mit FASD sollen die Begleitung erhalten, die sie benötigen, damit Teilhabe gelingt -– orientiert an ihren Fähigkeiten, Möglichkeiten, Wünschen und Bedürfnissen. Auf der Fachtagung lädt das Kölner FASD-Fachzentrum FASD-Akteur:innen ein, um gemeinsam Rahmenbedingungen für junge Menschen mit FASD in den Blick zu nehmen und zu gestalten. Dabei ist jede Perspektive wichtig. Wie kann passgenaue Unterstützung ermöglicht werden durch Haltung und Perspektivwechsel, wie lassen sich vorhandene Strukturen besser nutzen und welche Entwicklung ist noch notwendig?
Programm
Anmeldung
Mitmachen in der FASD-Zukunfts-Schmiede:
Zukunft braucht Begleitung_Übergänge.
Wenn Verhalten eine Geschichte schreibt
FASD gemeinsam tragen_Verantwortung teilen
Urteil LSG NRW:
Die Befristung von Eingliederungshilfe in der Familienpflege ist rechtswidrig
Das Landessozialgericht NRW hat eine aktuelle und wegweisende Entscheidung getroffen: Die Befristung von Teilhabeleistungen ist regelmäßig rechtswidrig. Im vorliegenden Fall einer Familienpflege war aufgrund des dauerhaft bestehenden Bedarfs die Sachlage klar. Auf mögliche Ausnahmen wird verwiesen. Die Entscheidung sei auf alle Teilhabeleistungen übertragbar, bei denen sich die Bedarfslage absehbar nicht oder nicht wesentlich ändert, so die Fachanwältin Gila Schindler von KASU – Kanzlei für soziale Unternehmen in Heidelberg. Auch das LSG stellt nochmals die Bedeutung der Gesamtplanung heraus und weist diese als Instrument der Überprüfung von Eignung und Notwendigkeit der Leistung aus. Gleichzeitig wird der Befristung als „Steuerungsinstrument“ eine klare Absage erteilt. Die Empfehlung daher: Widerspruch gegen die Befristung von Leistungsbescheiden einlegen.
Für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe kommt die DIJuF in seinem aktuellen Rechtsgutachten ebenfalls zu der Rechtsauffassung, in der einer Befristung in der Kinder- und Jugendhilfe eine rechtliche Absage erteilt wird. (vgl. JAmt 2026, S. 38 ff.)
Die Feuerwehr in NRW wird inklusiv
Für viele Kinder ist der Beruf der Feuerwehr ein absoluter Traumberuf. Dies gilt auch für Kinder mit FASD. Möglicherweise entstehen zukünftig inklusive Arbeitsplätze bei der Feuerwehr. Denn seit 2022 hat sich die Feuerwehr NRW auf den Weg gemacht und Fortbildungen zu Inklusion fest in ihrer Fortbildungsstrategie verankert. In einem Interview mit KSL.NRW erläutert Oliver Meyer, Institut der Feuerwehr NRW, sein Konzept und Verständnis von Inklusion. In Erfahrungsbeispielen schildert er, in welchen Bereichen Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen bei der Feuerwehr tätig sein können bzw. es schon sind: Ein Mann mit geistiger Beeinträchtigung habe beim Gespräch gesagt, dass er unheimliche Freude fürs Aufräumen empfinde. Als Feuerwehrmann übernimmt er in seinem Team zum Beispiel genau solche Dienste. Ein Feuerwehrmann mit psychischer Beeinträchtigung sitzt bei Einsätzen nicht auf dem erstausrückenden Fahrzeug. Da er bei der unmittelbaren Brandbekämpfung unnötig in Stress geraten würde, ist der sogenannte rückwärtige Dienst für die Versorgungslogistik eine gute Einsatzmöglichkeit für ihn. Für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen kann eben diese Aufgabe an der Einsatzstelle ebenso sinnvoll sein. Zum vollständigen Interview .
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